TWAINSCORE Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB ist eine hoch spezialisierte Boutiquekanzlei. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten ausschließlich in den Bereichen Arbeitsrecht und Geistiges Eigentum (insbes. Patent-, Marken- und Wettbewerbsrecht). In diesen Rechtsgebieten verfügen wir sowohl über jahrelange praktische Erfahrung als auch über einen – durch zahlreiche Fachpublikationen und Lehraufträge an Hochschulen – ausgewiesenen akademischen Hintergrund.

Im Interesse unserer Mandanten bestimmen wir, wo der Punkt gesetzt wird.

 

Team

 

Wir bearbeiten komplexe rechtliche Fragestellungen mit dem Ziel, die besten aber auch wirtschaftlich sinnvollen Lösungen zu erzielen. Hierzu arbeiten wir schnell, effizient und mit einem hohen Maß an Kreativität. Wir setzen die Interessen unserer Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gerichten und Behörden mit Nachdruck durch.

Zu unseren Mandanten zählen sowohl mittelständische Unternehmen als auch international agierende Konzerne aus zahlreichen Branchen. Daneben beraten und vertreten wir Führungskräfte und Privatpersonen zu sämtlichen relevanten Rechtsfragen aus unseren Spezialgebieten. Für rechtsgebietsübergreifende oder internationale Fallkonstellationen greifen wir auf ein erprobtes Netzwerk an spezialisierten Kollegen zurück.

Haben Sie ein Anliegen in einem unserer Spezialgebiete, kontaktieren Sie uns jederzeit.

Dr. Martin Wintermeier

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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Mail | 089 4 522 033 20

Dr. Martin Wintermeier berät in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes sowie im angrenzenden Medien- und IT-Recht. Einen Schwerpunkt der Arbeit von Dr. Wintermeier bildet die Vertretung in komplexen streitigen Auseinandersetzungen. Herr Dr. Wintermeier vertritt seine Mandanten in Patentverletzungs- und Patentnichtigkeitsverfahren ebenso wie in Einspruchsverfahren vor den nationalen Gerichten, dem deutschen und europäischen Patentamt sowie vor dem Einheitlichen Patentgericht. Einen weiteren Schwerpunkt der forensischen Arbeit von Herrn Dr. Wintermeier bilden Verfahren wegen des Verrats von Geschäftsgeheimnissen, regelmäßig an der Schnittstelle zum Wettbewerbsrecht, sowie Marken- und Designverletzungsverfahren.

Dr. Wintermeier arbeitet regelmäßig in enger Abstimmung mit größeren Teams aus verschiedenen rechtlichen Disziplinen und Jurisdiktionen. Daneben berät Dr. Wintermeier zu Forschungs- und Entwicklungskooperationen sowie zu Lizenzverträgen. Zusammen mit seinem Partner Herrn Schmulenson berät und vertritt er zu IP-rechtlichen Aspekten an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht, insbesondere zu Fragen der Haftung von Gesellschaftsorganen, des Wettbewerbs, des Geheimnisschutzes und zum Arbeitnehmererfindungsrecht. Er berät seine Mandanten in Deutsch und Englisch.

IP Stars (by Managing IP) listet Dr. Martin Wintermeier als „Notable practitioner“.

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Dr. Wintermeier ist Lehrbeauftragter für Internetrecht und E-Commerce Recht an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden.

Dr. Wintermeier hat Rechtswissenschaft in Passau, München und Augsburg (Dr. iur.) studiert. Nach dem Studium arbeitete er unter anderem für eine der großen deutschen Rechts- und Patentanwaltskanzleien im Bereich Patent Litigation sowie für eine namenhafte IP-Boutique mit Sitz in München.

Erfahrungen in ausländischen Jurisdiktionen konnte Dr. Wintermeier sowohl durch die Tätigkeit bei einer US-Wirtschaftskanzlei in Miami als auch durch die Tätigkeit beim Deutsch-Chinesischen Programm Rechtskooperation der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Peking sammeln.

Nach dem Studium arbeitete Dr. Wintermeier als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität München (Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum) sowie an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Medizinrecht).

Neben seiner Promotion zu einem patentrechtlichen Thema ist Dr. Wintermeier Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Zivilprozessrecht, Recht des unlauteren Wettbewerbs und zum Patentrecht.

Veröffentlichungen

Igor Schmulenson

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Herr Igor Schmulenson berät Unternehmen, Führungskräfte und Gesellschaftsorgane zu sämtlichen Fragen des Individual-, des Kollektivarbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrecht. Dabei kann Herr Schmulenson auf langjährige Erfahrung bei der – gerichtlichen und außergerichtlichen – Durchsetzung der Ansprüche seiner Mandanten auf diesen Rechtsgebieten zurückblicken. Des Weiteren verfügt Herr Schmulenson über eine ausgewiesene Expertise auf den Gebieten von Auslandsentsendungen und -versetzungen von Arbeitnehmern sowie der Fachkräfteeinwanderung (Business Immigration). Zusammen mit seinem Partner Dr. Wintermeier berät und vertritt er zu arbeitsrechtlichen Aspekten an der Schnittstelle zum gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere zu Fragen der Haftung von Gesellschaftsorganen, zu wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen, den Vorgaben des Geheimnisschutzgesetzes sowie zum Arbeitnehmererfinderrecht. Herr Schmulenson berät in deutscher, englischer und russischer Sprache.

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Herr Schmulenson begann seine anwaltliche Karriere bei einer namenhaften überregional tätigen Arbeitsrechtskanzlei. Anschließend war er über 5 Jahre in einer Arbeitsrechts-Boutique mit Sitz in München tätig. Davor war Herr Schmulenson im arbeitsrechtlichen Ressort der Rechtsabteilung eines großen Münchener Versicherungskonzerns tätig.

Herr Schmulenson hat Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert. Das Referendariat am Oberlandesgericht München hat er mit Schwerpunkt Arbeitsrecht absolviert. Vor seiner anwaltlichen Laufbahn arbeitete Herr Schmulenson für verschiedene zivil- und öffentlich-rechtliche Lehrstühle.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war Herr Schmulenson mehrere Jahre als Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius tätig.

Jakob Nüzel

Salary Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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Jakob Nüzel ist seit 2015 als Rechtsanwalt in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes sowie im Wettbewerbsrecht tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in streitigen Auseinandersetzungen im Markenrecht, Patentrecht und Wettbewerbsrecht.

Hierbei setzt er die Rechte seiner Mandanten gegen Produktfälschungen und Grauimporte durch und hilft bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Vertriebssystemen. Ferner berät und vertritt Jakob Nüzel Mandanten im Rahmen von Patentverletzungen und bei parallelen Nichtigkeitsverfahren. Er unterstützt Unternehmen bei Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern und Verbänden, insbesondere bzgl. der Ausgestaltung von Produkten und notwendigen Angaben bei deren Präsentation und Bewerbung. Einen weiteren Schwerpunkt legt er auf die Gestaltung von Lizenz-, Liefer- und Entwicklungsverträgen sowie die Beratung zu den dabei auftretenden kartellrechtlichen Aspekten.

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Jakob Nüzel hat Rechtswissenschaften in München und Aix-en-Provence studiert. Bereits im Rahmen seiner Ausbildung war er im IP-Bereich tätig, u.a. in Rio de Janeiro bei einer der größten IP-Kanzleien Südamerikas.

Nach dem Studium war Jakob Nüzel für eine der größten auf IP spezialisierten Kanzleien Deutschlands vornehmlich im Bereich Patent Litigation und Brand Protection tätig.

Jakob Nüzel publiziert regelmäßig zu aktuellen Themen und Entwicklung der Rechtsprechung im Patent-, Marken- und Wettbewerbsrecht.

Er berät seine Mandanten auf Deutsch und Englisch.

 

Prof. Dr. Ronny Hauck

Counsel, Rechtsanwalt

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Prof. Dr. Ronny Hauck ist im gesamten gewerblichen Rechtsschutz tätig. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Professor Hauck im IP Team von TWAINSCORE bilden streitige Auseinandersetzungen im Patentrecht und im Geheimnisschutz.

Prof. Hauck hat Rechtswissenschaft in Erlangen und Augsburg (Dr. iur.) studiert und war im Anschluss als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie an der Technischen Universität München (Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum) tätig. Als Rechtsanwalt arbeitete er danach für eine der großen deutschen Rechtsanwaltskanzleien, vor allem im Bereich Kartellrecht. Habilitiert hat sich Prof. Hauck an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.

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Erfahrungen in ausländischen Jurisdiktionen konnte Prof. Hauck durch Forschungsaufenthalte (als Visiting Scholar) unter anderem an der George Washington University Law School in Washington D.C. sammeln. Er war zudem Gastdozent an der China University of Political Science and Law in Peking und Leading Scholar an der Moskauer National Research University/Higher School of Economics im International Laboratory on Information Technology and Intellectual Property Law. Prof. Hauck war langjähriger Dozent im LL.M.-Studiengang „Immaterialgüterrecht und Medienrecht“ an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie an der BeckAkademie. Er lehrt seit Ende 2016 an der Humboldt-Universität zu Berlin, namentlich im Urheberrecht, Patentrecht, Lizenzvertragsrecht, Recht zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und im Markenrecht.

Neben seiner Promotion zu einem lizenzkartellrechtlichen Thema und der Habilitation zum „Nießbrauch an Rechten“ ist Prof. Hauck Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Innovations-/Technologieschutz (insb. Patentrecht und Know-how-Schutz/Schutz von Geschäftsgeheimnissen), zur Verwertung von Immaterialgüterrechten (einschl. Insolvenzrecht und Kartellrecht), zum Urheberrecht, zum Datenwirtschaftsrecht und zum Kennzeichenrecht. Er ist Mitherausgeber der GRUR-Prax.

 

 

Leistungsspektrum

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Dauerberatung

Wir beraten Unternehmen bei sämtlichen Fragen des Individual- sowie des Kollektivarbeitsrechts. Wir sehen uns nicht nur als Rechtsbeistand des Unternehmens, sondern stehen unseren Mandanten auch als „Sparringspartner“ jederzeit für einen Gedankenaustausch zur Verfügung.

Prozessführung

Im Grundsatz beraten wir konfliktvermeidend. Lassen sich die gewünschten Ergebnisse nicht außergerichtlich erreichen, setzen wir Ihre Rechte auch gerichtlich durch. Aufgrund unserer Spezialisierung und unserer langjährigen Erfahrung entwickeln wir für jedes Verfahren die richtige Strategie.

Kollektives Arbeitsrecht

Die Führung von Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungsgremien sowie mit entsprechenden Vertretungen im öffentlichen Dienst bildet ebenfalls einen unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Ihre Rechte setzen wir – sofern eine gütliche Einigung scheitern sollte – auch in Einigungsstellen- sowie in gerichtlichen Beschlussverfahren durch.

Business Immigration

Wir unterstützen sowohl Unternehmen bei der Gewinnung qualifizierter Experten aus dem Ausland als auch Expatriates, die eine Tätigkeit in Deutschland aufnehmen wollen. Durch unsere ausgewiesene Expertise auf diesem Rechtsgebiet, aber auch durch die mehrjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl mit den Ausländerbehörden vor Ort als auch mit zahlreichen Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) können wir häufig eine schnellere und reibungsfreie Tätigkeitsaufnahme ermöglichen.

Beendigung von Arbeitsverträgen

Wir unterstützen Unternehmen, Organe und Führungskräfte bei der (bevorstehenden) Beendigung der Zusammenarbeit. Hier entwickeln wir Strategien und setzen diese anschließend konsequent um. Unsere Expertise beschränkt sich nicht nur auf die außergerichtliche Beratung, sondern umfasst auch die Führung von Kündigungsschutzprozessen.

Sozialversicherungsrecht

Zahlreiche Bereiche des Sozialversicherungsrechts weisen unmittelbare Berührungspunkte zum Arbeitsrecht auf. Auch diese werden von uns umfassend berücksichtigt, um eine optimale Beratung zu gewährleisten.

Vertragsgestaltung

Wir gestalten und überprüfen Arbeitsverträge, Bonusregelungen sowie Zielvereinbarungen. Auch bei der Gestaltung von Verträgen sowie von variablen Vergütungsbestandteilen mit Gesellschaftsorganen – insb. Vorständen und Geschäftsführern – verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise.

Fremdpersonaleinsatz

Wir beraten zu sämtlichen Asketen des Fremdpersonaleinsatzes und gestalten für Sie die entsprechenden vertraglichen Regelungen. Überdies übernehmen wir im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung die Vertretung Ihrer Rechte vor Behörden und Gerichten.

Re- und Umstrukturierung

Die heutige Zeit ist durch besondere Schnelllebigkeit geprägt. Unternehmen müssen ständig mit kurzfristig eintretenden Veränderungen rechnen und entsprechend agieren. Wir unterstützen Sie dabei und begleiten Sie bei sämtlichen Re- und Umstrukturierungsprozessen.

Auslandseinsatz von Mitarbeitern

Die Globalisierung wirkt sich erheblich auf die Arbeitswelt aus. Sie führt zu einem immer häufiger vorkommenden grenzüberschreitenden Arbeitnehmereinsatz. Für derartige Szenarien schaffen wir den erforderlichen rechtlichen Rahmen, zum Beispiel durch Gestaltung entsprechender Verträge oder Korrespondenz mit Behörden zur Erlangung notwendiger Dokumente. Überdies können wir auf ein bewährtes Netz von Kollegen zurückgreifen, das die Beratung zu den arbeitsrechtlichen Vorgaben am Einsatzort übernehmen kann. 

IP-/IT-/Medienrecht

Patentrecht

Wir setzen Ihre Patente bei Verletzung durch Dritte sowohl vor den nationalen Gerichten als auch als vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) durch. Daneben wehren wir Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Klagen wegen angeblicher Patentverletzung ab. Im Rahmen von Verletzungsanalysen beraten wir sowohl zu Fragen der Freedom to Operate (FTO Analysen) als auch vor oder während laufender Patentverletzungsprozesse (Second Opinion). Daneben vertreten wir zusammen mit erfahrenen Patentanwaltskollegen aus unserem bewährten Netzwerk in Rechtsbestandsverfahren vor den Patentämtern und Gerichten.

Markenrecht

Wir setzen Ihre Kennzeichenrechte gegen Verletzer und Produktpiraten durch. Daneben wehren wir unberechtigte Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen wegen angeblicher Markenverletzung ab.

Außerdem helfen wir Ihnen, die richtige Anmeldestrategie für Ihr nationales oder internationales Markenportfolio zu entwickeln. Für Konflikte in Drittländern greifen wir auf ein bewährtes Netzwerk an erfahrenen Kollegen in fast allen Ländern der Welt zurück.

Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG)

Im Recht des unlauteren Wettbewerbs beraten wir umfassend, insbesondere in streitigen Verfahren. Wir beraten zum effektiven Vorgehen gegen unlauter handelnde Wettbewerber und wehren unberechtigte Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen wegen angeblich unlauterem Verhalten ab. Daneben beraten wir präventiv zur Einhaltung relevanter rechtlicher Vorschriften, insbesondere zur zulässigen Gestaltung von Werbemaßnahmen.

Designrecht

Wir setzen Ihre Designrechte gegen Verletzer und Produktpiraten durch. Daneben wehren wir unberechtigte Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen wegen angeblicher Designverletzung ab. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Anmeldung von deutschen, europäischen und internationalen Designs. Wir helfen Ihnen die richtige Anmeldestrategie für Ihr nationales oder internationales Designportfolio zu entwickeln. Für Konflikte in Drittländern greifen wir auf ein bewährtes Netzwerk an erfahrenen Kollegen in fast allen Ländern der Welt zurück.

Urheber- und Medienrecht

Wir beraten zu sämtlichen Aspekten des Urheber- und Medienrechts, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Zu unseren Schwerpunkten gehört hier insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Verträgen zur Rechteeinräumung (Testimonial-Verträge, Buy-out-Verträge, etc.) sowie die Durchsetzung von Urheberrechten.

Äußerungsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen gegen unberechtigte Äußerungen Dritter. Daneben beraten wir auch präventiv zu äußerungsrechtlichen Fragen, zum Beispiel zu Pressemeldungen über laufende Gerichtsverfahren.

IT-Recht

Wir beraten zu Fragen des Informationstechnologierechts, wie zum Beispiel zu Softwareprojekten oder zu IT-Verträgen im E-Commerce. Hierbei bildet die Beratung innovativer Start-ups einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Vertragsrecht

Wir gestalten Verträge in den vorgenannten Bereichen, zum Beispiel Lizenzverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, F&E-Verträge, Werbe- und Testimonialverträge sowie Kooperationsverträge. Daneben vertreten wir Sie bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Vertragstypen.

Arbeitsrecht & IP-/IT-/Medienrecht

Arbeitnehmererfinderrecht

Wir beraten und vertreten in Angelegenheiten des Arbeitnehmererfinderrechts sowohl Arbeitnehmererfinder als auch Unternehmen. Einen Schwerpunkt bildet die Beratung von Unternehmen im Umgang mit klassischen Diensterfindungen, aber auch mit Erfindungen von Gesellschaftsorganen. Für unsere Mandanten erstellen wir individuelle Richtlinien zur Meldung, Inanspruchnahme und Erfindervergütung. Durch unsere Doppelexpertise können wir dabei stets auch arbeitsrechtliche Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigen. Im Streit über die Erfindervergütung vertreten wir unsere Mandanten sowohl vor den Gerichten als auch der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes.

(Beschäftigten-)Datenschutz

Wir beraten Unternehmen zu sämtlichen Fragen des Datenschutzes, insbesondere des Beschäftigtendatenschutzes.

Der falsche Umgang mit Daten kann spätestens nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erheblich spürbarere Konsequenzen für die Beteiligten nach sich ziehen. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung und Implementierung von internen Prozessen, die einen möglichst rechtssicheren Umgang mit den Daten ermöglichen. Von besonderer Relevanz ist hierbei auch der Beschäftigtendatenschutz.   

Überdies vertreten wir in Auseinandersetzungen mit Datenschutzbehörden und setzen Ihre Rechte notfalls vor den zuständigen Gerichten durch.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Wir beraten Unternehmen zum Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse. Hierbei steht insbesondere die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen im Vordergrund. Dazu erarbeiten wir für Ihr Unternehmen individuelle Leitfäden und Handlungsanweisungen für ein effektives Geheimnisschutzmanagement.

Daneben können wir auf in zahlreichen Verfahren gesammelte Erfahrung bei der Vertretung in Geheimnisschutzverfahren zurückgreifen. Wir vertreten Sie sowohl vor den Arbeits- als auch vor den Zivilgerichten zur Durchsetzung sämtlicher Ansprüche wegen Geheimnisverrat, insbesondere auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Bei Verdacht auf Geheimnisverrat führen wir nach Möglichkeit Besichtigungsverfahren zur Auffindung von Beweismitteln für unsere Mandanten durch. Drüber hinaus beraten wir bei der Rechtsdurchsetzung auch zu strafrechtlichen Aspekten des Geheimnisschutzes.

Wettbewerbsverbote

Wir beraten umfassend zu wettbewerbsrelevanten Fragen in Bezug auf aktuelle oder ehemalige Arbeitnehmer, Gesellschaftsorgane oder Gesellschafter. Hierzu beraten wir unsere Mandanten zu den rechtlichen Möglichkeiten vertraglicher und nachvertraglicher Wettbewerbsverbote und entwerfen entsprechende Vereinbarungen.

Wir vertreten unsere Mandanten außerdem in streitigen Auseinandersetzungen, sei es zur Durchsetzung von Wettbewerbsverboten oder zur Abwehr unwirksamer Wettbewerbsverbote.

IP-Compliance

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung zu Haftungsrisiken aufgrund der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs). In den letzten Jahren war insbesondere die Haftung von Gesellschaftsorganen (z.B. Geschäftsführern) immer wieder Gegenstand obergerichtlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechung. Hier beraten wir sowohl aus IP-rechtlicher als auch aus arbeits- bzw. dienstvertragsrechtlicher Perspektive.

Besonders zu berücksichtigen sind dabei die Haftungsvoraussetzungen und Maßnahmen zur Vermeidung der Haftung. Beides wird von den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs unterschiedlich gehandhabt, je nach betroffenem Schutzrecht.

Neben zivilrechtlichen Aspekten beraten wir auch zu Fragen der Strafbarkeit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten. Unsere Beratung richtet sich dabei sowohl an Unternehmen, als auch an Strafverteidiger, die in laufenden Verfahren auf Expertise aus dem gewerblichen Rechtsschutz zurückgreifen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die strafrechtliche Haftung in wesentlichen Voraussetzungen der zivilrechtlichen Haftung entspricht. Das Hinzuziehen zivilrechtlicher Expertise kann hier einen wesentlichen Mehrwert bieten. 

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